Psychotherapie

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut biete ich Psychotherapien für Erwachsene, Kinder- und Jugendliche sowie Gruppenpsychotherapie für gesetzlich Versicherte und Privatpatienten an. Das psychotherapeutische Angebot entspricht den üblichen Leistungen psychotherapeutischer Versorgung im kassenärztlichen System. Als Heilverfahren ist Psychotherapie u.a. bei folgenden Belastungen bzw. krankheitswertigen Symptomen indiziert:

  • Depressionsgeschehen
  • Angst- und Zwangserkrankungen
  • Anpassungs- und Belastungsstörungen
  • Somatisierungserkrankungen
  • Sexuellen Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitserkrankungen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien finden in der Regel unter Einbeziehung der Eltern und oft unter Einbeziehung des aktuellen Bezugssystems statt (Schule, Jugendhilfe, Betreuungskräfte).

Gruppentherapie ermöglicht Teilnehmenden insbesondere den Austausch in der Gruppe über aktuelle Lebensthemen/Krisen.

Schritte zur Psychotherapie

Nach einem Erstgespräch, welches in der Regel zur ersten Orientierung und Indikationsstellung dient, werden zunächst weitere, sog. probatorische Sitzungen vereinbart, in denen die Problemstellung- und Entstehung (Anamneseerhebung) näher beschrieben und gemeinsam eine Behandlungsplanung entwickelt wird. Darauf aufbauend erfolgt der eigentlich therapeutische Prozess. Gemeinsam werden Therapieschritte, erlebte Veränderungen und Besserungen fortlaufend reflektiert. Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich am Genesungsprozess aus.

Kostenorientierung

Die Kosten für Psychotherapie werden für gesetzlich versicherte Patienten von den Krankenkassen getragen. Die Abrechnung von Psychotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie/Ärzte (GOP bzw. GOÄ Stand April 2020). Mit Beginn der therapeutischen Zusammenarbeit wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in dem u.a. Ausfallhonorarregelungen geregelt werden.

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Privatbehandlung mit Kostenerstattung durch die Krankenkasse nach dem sog. Kostenerstattungsverfahren gem. §13 SGB V Abs.2ff.. Eine Informationsbroschüre dazu stellt u.a. die Bundespsychotherapeutenkammer zur Verfügung (BPtK-Patienten-Info Wege zur Psychotherapie Kapitel 8). Weitere Informationen stellt auch der Verein ProPsychotherapie e.V. zur Verfügung (Das Kostenerstattungsverfahren).